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Förderung für die Badsanierung: Stand September 2026

Für eine reine Modernisierung des Bades gibt es kaum Zuschüsse. Wer Barrieren abbaut, kann dagegen auf mehrere Töpfe zugreifen. Wichtig ist die richtige Reihenfolge.

Stand 25.09.2026 · Redaktion Heimatprofi

Kurz beantwortet

Für den barrierearmen Badumbau zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. In Sachsen fördert die SAB 80 Prozent, in der Regel bis 4.000 Euro, bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit 30.07.2026 ausgeschöpft, der KfW-Kredit 159 bleibt. Auf Arbeitskosten gibt es bis 1.200 Euro Steuerermäßigung.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Voraussetzung ist ein Pflegegrad.

  • Anspruch ab Pflegegrad 1.
  • Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gibt es bis 4.180 Euro je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.
  • Als eine Maßnahme gelten alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags nötig sind. Ändert sich die Pflegesituation später, ist ein neuer Antrag möglich.
  • Den Antrag stellen Sie vor der Auftragsvergabe bei Ihrer Pflegekasse, mit Kostenvoranschlag und kurzer Begründung.

Die Pflegeberatung Ihrer Kasse hilft beim Antrag kostenlos. Typische geförderte Maßnahmen im Bad sind die bodengleiche Dusche, der Umbau der Wanne zur Dusche, ein erhöhtes WC und Haltegriffe.

Was fördert die SAB in Sachsen beim barrierefreien Bad?

Die SAB zahlt im Programm Wohnraumanpassung 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, in der Regel höchstens 4.000 Euro, bei Rollstuhlnutzung höchstens 10.000 Euro.

  • Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer und Mieter mit Zustimmung des Vermieters, unabhängig vom Alter.
  • Voraussetzung ist eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung. Eine Fachstelle bestätigt sie vor der Antragstellung.
  • Seit 18.03.2026 gelten Einkommensgrenzen: 40.000 Euro für einen Erwachsenen, 60.000 Euro für zwei Erwachsene, je weitere Person 10.000 Euro mehr.
  • Mindestzuschuss 1.500 Euro, die förderfähigen Ausgaben müssen also mindestens 1.875 Euro betragen.
  • Bei Bürgergeld oder Grundsicherung ist ein Fördersatz von 100 Prozent möglich.
  • Leistungen Dritter, etwa der Pflegekasse, werden angerechnet.
  • Mit dem Vorhaben beginnen Sie erst nach Eingang des Antrags bei der SAB oder der Fachstelle.

Die Fachstellen sind der VdK Sachsen in Chemnitz (für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis), die LAG Selbsthilfe Sachsen in Dresden (für Dresden sowie die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) und der Behindertenverband Leipzig. Die SAB meldete im September 2026, sie bearbeite derzeit Anträge mit Eingang bis 31.07.2026. Rechnen Sie also mit Wartezeit.

Gibt es 2026 noch den KfW-Zuschuss 455-B?

Nein. Die Mittel für den KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung sind ausgeschöpft, seit 30.07.2026 sind keine neuen Anträge möglich. Die KfW stellt einen Neustart für 2027 in Aussicht, falls der Bund erneut Mittel bereitstellt.

Das Programm war am 08.04.2026 mit 50 Millionen Euro wieder gestartet. Bis zum Stopp gab es 10 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen, und 12,5 Prozent, höchstens 6.250 Euro, für den Standard Altersgerechtes Haus. Bereits bewilligte Anträge bleiben gültig. Prüfen Sie vor einem neuen Vorhaben auf der Programmseite der KfW, ob wieder Anträge möglich sind.

Was bietet der KfW-Kredit 159?

Mit dem Kredit Altersgerecht Umbauen (159) finanziert die KfW bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Maßnahmen, die Barrieren reduzieren, zum Beispiel eine bodengleiche Dusche. Das Alter spielt keine Rolle. Den Antrag stellen Sie vor Vorhabensbeginn über Ihre Bank oder Sparkasse, nicht direkt bei der KfW. Mieter können den Kredit für ihre Wohnung beantragen, wenn der Vermieter zustimmt.

Welche Steuerermäßigung gibt es für die Badsanierung?

Nach § 35a EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs. Material zählt nicht. Für öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen gilt die Ermäßigung nicht.

Geplante Änderung ab 2027

Das Bundeskabinett hat am 02.09.2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem ab 2027 nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro gelten sollen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Für 2026 gelten 20 Prozent und 1.200 Euro.

Welche Förderung gibt es in Brandenburg für Cottbus?

Die ILB fördert mit dem Programm „Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum“ Haushalte mit schwerbehinderten Menschen. Nach der Förderdatenbank des Bundes waren bis zu 90 Prozent der Kosten, höchstens 12.000 Euro je Wohnung für bauliche Maßnahmen, möglich. Dort ist als Laufzeit der Richtlinie der 31.12.2025 angegeben. Ob und zu welchen Bedingungen das Programm 2026 weiterläuft, erfragen Sie direkt bei der ILB. Mehr zur Region auf der Seite Cottbus.

In welcher Reihenfolge stellen Sie die Anträge?

  1. Beraten lassen

    Pflegeberatung der Kasse oder Fachstelle für Wohnraumanpassung, in Cottbus der Pflegestützpunkt.

  2. Angebot einholen

    Ein Betrieb sieht sich das Bad an und erstellt einen Kostenvoranschlag mit Einzelpositionen.

  3. Anträge stellen

    Pflegekasse, bei Bedarf SAB oder ILB, bei Finanzierung KfW 159 über die Bank.

  4. Auftrag erteilen

    Erst nach Antragseingang beziehungsweise Bewilligung, je nach Programm.

  5. Nachweise einreichen

    Rechnung und Zahlungsnachweis an die Förderstellen, Rechnung für die Steuererklärung aufbewahren.

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Häufige Fragen

Kann ich Pflegekasse und SAB kombinieren?

Beantragen können Sie beides. Die SAB rechnet Leistungen Dritter wie die der Pflegekasse aber auf ihre Förderung an. Die Fachstelle für Wohnraumanpassung erklärt Ihnen, was in Ihrem Fall übrig bleibt.

Bekomme ich Förderung, wenn ich das Bad nur modernisieren will?

Einen Zuschuss gibt es dann in der Regel nicht. Möglich ist die Steuerermäßigung auf die Arbeitskosten nach § 35a EStG, bis 1.200 Euro im Jahr.

Was passiert, wenn ich den Auftrag schon erteilt habe?

Dann ist die Förderung bei den meisten Programmen gefährdet. Die KfW verlangt den Antrag vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen, die SAB vor Vorhabensbeginn. Fragen Sie im Zweifel die Förderstelle.

Gibt es Pflegestützpunkte in Sachsen?

Sachsen hat keine Pflegestützpunkte wie andere Länder. Pflegeberatung bieten die Pflegekassen, in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es zudem eine Pflegekoordination. Für den Badumbau sind die Fachstellen für Wohnraumanpassung die richtige Adresse.

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