Welche Gewerke braucht eine Badsanierung?
| Gewerk | Aufgaben | Anlage A HwO |
|---|---|---|
| Installateur und Heizungsbauer (SHK) | Wasser, Abwasser, Heizkörper, Sanitärobjekte | Nr. 24 |
| Elektrotechniker | Steckdosen, Licht, Lüfter, Schutzmaßnahmen | Nr. 25 |
| Fliesen-, Platten- und Mosaikleger | Abdichtung, Fliesen, Estrichanpassung | Nr. 42 |
Quelle: Handwerksordnung Anlage A, Stand 09/2026.
Alle drei sind zulassungspflichtig. Das heißt: Der Betrieb muss mit diesem Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein. Viele Badbetriebe decken ein Gewerk selbst ab und arbeiten für die anderen mit festen Partnern.
Wie prüfen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle?
Fragen Sie den Betrieb nach der Eintragung für das jeweilige Gewerk. Die zuständige Handwerkskammer gibt Auskunft, ob ein Betrieb eingetragen ist.
Für Chemnitz, Zwickau, Plauen und Freiberg ist die Handwerkskammer Chemnitz zuständig, für Görlitz, Bautzen, Pirna, Meißen und Riesa die Handwerkskammer Dresden, für Cottbus die Handwerkskammer Cottbus. Ein seriöser Betrieb nennt Ihnen die Eintragung ohne Umschweife. Lassen Sie sich außerdem bestätigen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Sie ist wichtig, falls bei den Arbeiten ein Schaden entsteht, etwa ein Wasserschaden in der Wohnung darunter.
Warum ist das Installateurverzeichnis beim Elektro wichtig?
Nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung dürfen Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung nur Unternehmen ausführen, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind. Das betrifft im Bad zum Beispiel neue Stromkreise, Steckdosen und fest angeschlossene Lüfter. Fragen Sie, wer die Elektroarbeiten übernimmt und ob dieser Betrieb eingetragen ist.
Was zeichnet ein gutes Angebot aus?
- Der Betrieb war vor Ort und hat aufgemessen.
- Jede Leistung steht als eigene Position mit Menge und Preis im Angebot.
- Abdichtung ist mit System und Flächen beschrieben.
- Leitungsarbeiten sind klar abgegrenzt, etwa bis zum Strang.
- Es gibt einen Zeitplan und einen Zahlungsplan nach Baufortschritt.
- Mehrkosten bei unvorhergesehenen Schäden werden nur nach Absprache berechnet.
Welche Fragen sollten Sie im Erstgespräch stellen?
- Wer koordiniert die Gewerke, und wer ist mein fester Ansprechpartner?
- Welches Abdichtungssystem verwenden Sie, und dokumentieren Sie die Abdichtung mit Fotos?
- Haben Sie Erfahrung mit barrierefreien Bädern und mit Förderanträgen?
- Wie lange dauert der Umbau, und wie lange bin ich ohne Dusche und WC?
- Welche Gewährleistung gilt, und wie läuft die Abnahme?
- Haben Sie Erfahrung mit Bädern in Plattenbau, Altbau oder Denkmal, je nach Gebäude?
Woran erkennen Sie unseriöse Angebote?
Warnzeichen sind Angebote ohne Besichtigung, Druck zur schnellen Unterschrift, hohe Vorauszahlungen und Pauschalpreise ohne Leistungsbeschreibung.
- Preis am Telefon ohne Besichtigung.
- „Nur heute“-Rabatte oder Druck, sofort zu unterschreiben.
- Hohe Vorkasse vor Beginn der Arbeiten.
- Keine Angaben zu Abdichtung und Entsorgung.
- Barzahlung ohne Rechnung: Dann entfällt auch die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
Was sollte im Vertrag mit dem Badbetrieb stehen?
- Genaue Leistungsbeschreibung, am besten mit dem Angebot als Anlage.
- Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeiten.
- Zahlungsplan mit Abschlägen nach Baufortschritt, Schlusszahlung nach Abnahme.
- Regelung für Nachträge: Mehrarbeiten nur nach schriftlicher Absprache.
- Wer entsorgt Altmaterial, und ist das im Preis enthalten?
- Abnahme mit Protokoll und Hinweis auf die Gewährleistung.
Wenn Fördermittel im Spiel sind, achten Sie darauf, dass der Vertrag erst nach dem Förderantrag unterschrieben wird. Die Rechnung sollte Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen, damit Sie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nutzen können.
Wie prüft Heimatprofi die Betriebe?
Wir vermitteln Ihnen bis zu drei Betriebe aus Ihrer Region, die zu Ihrem Vorhaben passen, auch wenn es um ein barrierefreies Bad geht. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Betrieb. Wie das im Einzelnen läuft, steht unter So funktioniert es. Wenn Sie starten möchten: Anfrage stellen.
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Häufige Fragen
Braucht ein Fliesenleger einen Meister?
Ja. Das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk steht in Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig. Der Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Wie lange habe ich Gewährleistung auf die Badsanierung?
Bei Arbeiten an einem Bauwerk verjähren Mängelansprüche nach § 634a BGB in fünf Jahren ab Abnahme, sonst in der Regel in zwei Jahren. Welche Frist gilt, hängt vom Umfang der Arbeiten ab.
Sind Komplettanbieter besser als einzelne Handwerker?
Nicht zwingend. Ein Betrieb, der alle Gewerke koordiniert, erspart Ihnen Abstimmung. Einzelne Handwerker können günstiger sein, dann übernehmen Sie aber die Koordination selbst.
Darf der Betrieb Subunternehmer einsetzen?
Das ist üblich, etwa für Elektro oder Fliesen. Fragen Sie, welche Betriebe beteiligt sind und ob sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ihr Vertragspartner bleibt für die gesamte Leistung verantwortlich.
Sollte ich mehrere Angebote einholen?
Zwei bis drei Angebote sind sinnvoll, um Preise und Lösungen zu vergleichen. Achten Sie darauf, dass alle Betriebe dieselbe Leistung anbieten, sonst vergleichen Sie Unterschiedliches.